Immobilienwerte werden aus vielen Gründen und zu unterschiedlichen Anlässen benötigt:

  • Kauf und Verkauf eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Erbbaurechts
  • Beleihung bei Kreditinstituten
  • Regelung von Erbauseinandersetzungen
  • Grundlage der Erbschaft- oder Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer oder der Grundsteuer
  • Einflüsse auf den Wert einer Immobilie durch Rechte am Grundstück wie Wegerechte, Leitungsrechte, Fahrrechte, Wohnungsrechte, Nießbrauch, Abstandsflächen, Hammerschlagsrecht oder alle anderen Rechte und Belastungen
  • Einflüsse auf den Wert einer Immobilie bei Altlasten im Boden oder umweltgefährdende Belastungen in Gebäuden
  • Ermittlung der Entschädigung bei Enteignungen oder anderen Eingriffen in das Eigentum am Grundstück wie Folgen des benachbarten Straßenbaus, Lärm durch Straßen oder Bahnen, geminderte Nutzungsmöglichkeiten oder ähnliche Vorgänge im öffentlichen oder privaten Recht
  • Ausübung von Vorkaufsrechten
  • Verfahren der städtebaulichen Stadterneuerung oder in Entwicklungsbereichen mit der Erhebung des Ausgleichsbetrags
  • Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit von Grundstücken, insbesondere bei Denkmälern
  • An- und Verkaufsrechte und -werte nach den Regelungen in den neuen Bundesländern wie dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz, dem Schuldrechtsanpassungsgesetz oder dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz