Immobilien stellen oft einen wichtigen Anteil am Vermögen eines Menschen dar. So ist es zur Regelung der Verhältnisse nach dem Tod eines Menschen oft notwendig, den Verkehrswert eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Anteils am Immobilieneigentum zu bestimmen. So können Auseinandersetzungen über wertgerechte Anteile am Vermögen objektiviert werden. Das kann bei der Erstellung eines Testaments bereits erfolgen, aber auch nach dem Tode zu sachgerechten Entscheidungen beitragen.

Oft ist es erforderlich in solchen Fällen ein Gutachten über den Verkehrswert zu beauftragen, da nur so der genaue Wert qualifiziert ermittelt werden kann.

Oft werden Immobilien als Vorgriff auf die Erbfolge verschenkt, auch um ungewünschte Pflichtanteile umgehen zu können. Die dafür erforderliche Wartezeit von 10 Jahren wird nicht immer erreicht, so dass die Pflichtteile  eines Erben fällig werden. Die nachträgliche Feststellung des Verkehrswertes ist eine besondere Aufgabe für einen qualifizierten Sachverständigen, der sich mit dem Wertermittlungsstichtag und dem Qualitätsstichtag auseinandersetzen kann. In dem zu erstellenden Gutachten liegt dann eine Grundlage für die anstehenden Entscheidungen vor, in dem unabhängig und neutral der Verkehrswert ermittelt wurde.


In vielen Fällen ist beim Vererben von Immobilien die Erbschafsteuer fällig bzw. ist zu prüfen, ob die Freigrenzen überschritten werden. Nicht immer sind dabei die Auffassung des Finanzamts mit denen der Erben identisch. Nur mit einem qualifizierten Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten  bzw. gleichwertig qualifizierten Sachverständigen kann der Marktwert der Immobilie dem Finanzamt nachgewiesen werden.Zur Vermeidung von Kosten für ein Gutachten sollte vorab eine Beratung durch einen qualifizierten Sachverständigen erfolgen, der oft klären kann, ob ein Gutachten erforderlich ist und ob es zu Zahlungen oder Reduktionen der Erbschaftsteuer führt.